Honorar
Für eine Einbringung biete ich Ihnen ein Pauschalhonorar an, das mit einem Faktor multipliziert wird, der sich nach dem Zeitpunkt der Auftragserteilung richtet. Je näher der 31. August eines Jahres rückt (§ 17 (2) UmwG), desto größer wird der Multiplikator.
Die Grundpreise für gängige Gestaltungen finden Sie bei den jeweiligen Beispielen.