Qualifizierter Anteilstausch im Sinne des § 21 (1) S. 2 Nr. 1 UmwStG,...
... beispielsweise um es zu ermöglichen, Gewinne, die eine Betriebs-GmbH erzielt, mit geringer Steuerbelastung dem Zugriff von deren Gläubigern zu entziehen, indem die Gewinne an eine Holding GmbH ausgeschüttet und von dieser investiert werden.