Umwandlung einer GmbH & Co. KG in eine GmbH im Wege des erweiterten Anwachsungsmodells durch Einbringung im Sinne des § 20 (1) Alt. 3 UmwStG der Mitunternehmeranteile an der GmbH & Co. KG in die Komplementär-GmbH,...
... beispielsweise um günstigere Besteuerung von danach im Betrieb belassenen Gewinne zu erzielen.