Einbringung im Sinne des § 20 (1) Alt. 1 UmwStG eines im Rahmen eines Einzelunternehmens geführten Betriebs in eine GmbH,...
… beispielsweise um für zukünftig im Betrieb begründete Verbindlichkeiten nicht persönlich unbeschränkt zu haften.
… beispielsweise um für zukünftig im Betrieb begründete Verbindlichkeiten nicht persönlich unbeschränkt zu haften.