Einbringung im Sinne des § 24 (1) Alt. 1 UmwStG eines im Rahmen eines Einzelunternehmens geführten Betriebs in eine GmbH & Co. KG,...
... beispielsweise um eine Unternehmensnachfolge insbesondere dadurch zu erleichtern, dass für künftig im Betrieb begründete Verbindlichkeiten nicht persönlich unbeschränkt gehaftet wird.